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Betreuungsleistungen

Bewohnerin auf Balkon, Foto: Heinrich Hüsch / Schervier Altenhilfe

Die Besonderheit unserer Wohnanlage besteht in den Betreuungsleistungen, die wir für die Mieter erbringen. Hierfür berechnen wir obligatorisch zusätzlich zur Wohnungsmiete je Person eine monatliche Betreuungspauschale (s. Preise). Nachstehende Leistungen und Angebote sind in dieser Betreuungspauschale enthalten:

In sämtlichen Appartements ist in allen Räumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer) eine Notrufanlage installiert, mit der der Mieter rund-um-die-Uhr der Hauszentrale und dem Nachtdienst einen Notfall signalisieren kann (Klingelrufanlage). Unsere Mitarbeiter/-innen schauen dann unmittelbar in der Wohnung des Mieters nach dem rechten und verständigen ggf. einen Notarzt oder veranlassen Erste-Hilfe.
 
Wenn der Mieter es wünscht, rufen wir ihn morgens zu einer von ihm vorgegebenen Uhrzeit an und erkundigen uns nach seinem Wohlbefinden.

Für alle Mieter besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Gemeinschaftsveranstaltungen des Hauses (z.B. Karnevalssitzungen der Aachener Karnevalsvereine, Sommerfeste, Erntedankfest, Weinfest und andere).
 
In der Aula finden regelmäßige Sitztanz- und Gymnastikgruppen statt, an denen auch die Mieter des Betreuten Wohnens teilnehmen können.
 
Den Mietern steht die jederzeitige Möglichkeit des Kapellen- und Messbesuchs in der hauseigenen Kapelle offen.
 
Die Müllentsorgung erfolgt regulär durch unseren Hausmeister ab Müllraum im Erdgeschoss.

Auf Anfrage beraten unsere Pflegedienstleitung sowie unsere Verwaltungsmitarbeiter über pflegerische und finanzielle Fragen, die im Zusammenhang mit sich anbahnender Pflegebedürftigkeit auftreten.

Auf Anfrage des Mieters erbringen wir im Rahmen der regulären Betreuungsleistungen punktuell notwendige Pflegeleistungen, die nicht länger als 6 Monate erforderlich sind, bis zu 45 Minuten täglich (innerhalb von 24 Stunden). Die entstehenden Kosten werden nicht von der Pflegekasse erstattet, da hierfür eine Pflegebedürftigkeit von mehr als sechs Monaten Dauer vorliegen muß („Selbstzahler“). Diese Leistung wird aus Ihrer obligatorischen monatlichen Betreuungspauschale finanziert.

Bei häuslicher Pflegebedürftigkeit von mehr als 6-monatiger Dauer erbringen wir keine Pflegeleistungen mehr. Dann vermitteln wir gerne einen qualifizierten und leistungsstarken ambulanten Pflegedienst, dessen Kosten der Mieter (ggfs. nur teilweise) von der Pflegekasse zurück erhält. Leistungen der ambulanten Pflege gem. SGB V und SGB XI, die gegenüber den Pflegekassen abzurechnen sind, erbringen wir nicht. Vertragspartner eines evtl. erforderlichen ambulanten Dienstes bleibt der Mieter. 

Sollte es schließlich nach Einschätzung des Mieters und des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen (MDK) erforderlich werden, dass der Mieter in den Leistungsbereich der stationären pflegerischen Versorgung wechseln muss, kann der Mieter auf sein im Betreuungsvertrag verbrieftes Recht zurückgreifen und in unser angeschlossenes Pflegeheim überwechseln. Räumlich bedeutet dies den Wechsel in ein anderes Gebäude. Qualitativ erfährt der Mieter hier den Vorteil einer professionellen und kompetenten Pflege auf der Grundlage des Leitbildes unserer Gesellschaft.