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Aktuelle Besuchsregelungen

Osterkranz. Foto: Anna Bogush / Shutterstock

Mai - Wir haben für beide Einrichtungen in Aachen ein Besuchskonzept erstellt. Auf dieser Basis finden zurzeit – nach Terminabsprache über den Sozialkulturellen Dienst –Besuche statt.

Termine können für Besuche innerhalb der Einrichtung in ausgewiesenen Besuchsräumen und außerhalb der Einrichtung / Spaziergänge vereinbart werden.

Bei allen Besucher*innen muss pro Termin

  • ein Kurzscreening zu Symptome, COVID-19 Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen  erfolgen
  • ein Besuchsregister, Erfassung des Namens, Datum, Uhrzeiten des Besuchs sowie der besuchte Bewohner*in geführt werden
  • in die aktuellen Hygienevorgaben unterwiesen werden - Informationen auf dem Rollup

Die Besucher*innen tragen während der gesamten Besuchszeit Schutzausrüstung.
Ausnahmsweise ist ein Besuch, nach Rücksprache mit der Hausleitung / Pflegedienstleitung über den SKD, auf einem Bewohnerzimmer möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen geboten ist.

Das Besuchskonzept wird nach den ersten Besuchstagen noch ein wenig an die Gegebenheiten angepasst.