Aktuelle Besuchsregelungen
Mai - Wir haben für beide Einrichtungen in Aachen ein Besuchskonzept erstellt. Auf dieser Basis finden zurzeit – nach Terminabsprache über den Sozialkulturellen Dienst –Besuche statt.
Termine können für Besuche innerhalb der Einrichtung in ausgewiesenen Besuchsräumen und außerhalb der Einrichtung / Spaziergänge vereinbart werden.
Bei allen Besucher*innen muss pro Termin
- ein Kurzscreening zu Symptome, COVID-19 Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen erfolgen
- ein Besuchsregister, Erfassung des Namens, Datum, Uhrzeiten des Besuchs sowie der besuchte Bewohner*in geführt werden
- in die aktuellen Hygienevorgaben unterwiesen werden - Informationen auf dem Rollup
Die Besucher*innen tragen während der gesamten Besuchszeit Schutzausrüstung.
Ausnahmsweise ist ein Besuch, nach Rücksprache mit der Hausleitung / Pflegedienstleitung über den SKD, auf einem Bewohnerzimmer möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen geboten ist.
Das Besuchskonzept wird nach den ersten Besuchstagen noch ein wenig an die Gegebenheiten angepasst.