Staatlich geprüfte/-r Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Du möchtest selbständig und eigenverantwortlich in der Pflege tätig sein und ältere Menschen beraten, begleiten und betreuen? Dann bist du hier richtig.

Die Ausbildungsinhalte und das Anforderungsprofil an den Beruf der staatlich geprüften Pflegefachfrau / des staatlich geprüften Pflegefachmannes sind im Pflegeberufegesetz grundgelegt.

Die Ausbildung vermittelt dir die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. 

Nach bestandener Abschlussprüfung bis du berechtigt, die Bezeichnung "Staatlich geprüfte/-r Pflegefachfrau / Pflegefachmann" zu führen.

1. Dauer und Beginn der Ausbildung

Die Ausbildung wird an den meisten Schulen, mit denen wir kooperieren, in Vollzeitform absolviert und dauert in der Regel 3 Jahre (4.600 Stunden). Davon entfallen in der Regel 2.500 Stunden auf den Einsatz in unserem Ausbildungsbetrieb sowie auf Praktika in verschiedenen weiteren Einsatzstellen und 2.100 Stunden auf den schulischen und praktischen Unterricht.

Der Ausbildungsbeginn richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Pflegeschule, mit der wir kooperieren. Häufig ist dies der 1. Oktober oder der 1. August. Aber auch der 1. April ist mitunter möglich.

2. Deine praktische Ausbildung bei uns

Deine Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen dem schulischen Unterricht an einer unserer Kooperationsschulen und der praktischen Umsetzung des erlernten Wissens in unserem Haus und bei weiteren praktischen Ausbildungsstellen, die mit uns kooperieren. Bei uns und den weiteren praktischen Ausbildungsstellen wirst du kontinuierlich von einer/einem erfahrenen und speziell geschulten Kollegin/Kollegen angeleitet ("Praxisanleitung"). Er/Sie begleitet dich während deiner Praxiseinsätze bei uns, steht für Fragen zur Verfügung und bereitet dich auf die Prüfung vor. Bei Schwierigkeiten bietet sie/er dir Hilfe an und unterstützt dich dabei, deine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.

3. Die Inhalte der Ausbildung

Die Themen und Inhalte der Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Pflegefachfrau / Pflegefachmann sind vielfältig und spannend:

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen

1. die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
  • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
  • Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen,
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten,
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,

2. ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.

4. Kompetenzvermittlung

Der Beruf der Pflegefachfrau / des Pflegefachmannes erfordert umfassende berufliche Kompetenzen, die im Rahmen der schulischen und fachpraktischen Ausbildung zu vermitteln und vom Schüler zu erwerben sind:

I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.

  • Die Pflege von Menschen aller Altersstufen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
    Die Absolventinnen und Absolventen
  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik bei Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren unter dem besonderen Fokus von Gesundheitsförderung und Prävention.
  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik von Menschen aller Altersstufen in hoch belasteten und kritischen Lebenssituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  • In lebensbedrohlichen sowie in Krisen- oder Katastrophensituationen zielgerichtet handeln.
  • Menschen aller Altersstufen bei der Lebensgestaltung unterstützen, begleiten und beraten.
  • Entwicklung und Autonomie in der Lebensspanne fördern.

II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten.

  • Kommunikation und Interaktion mit Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen personen- und situationsbezogen gestalten und eine angemessene Information sicherstellen.
  • Information, Schulung und Beratung bei Menschen aller Altersstufen verantwortlich organisieren, gestalten, steuern und evaluieren.
  • Ethisch reflektiert handeln.

III.Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.

  • Verantwortung in der Organisation des qualifikationsheterogenen Pflegeteams übernehmen.
  • Ärztliche Anordnungen im Pflegekontext eigenständig durchführen.
  • In interdisziplinären Teams an der Versorgung und Behandlung von Menschen aller Altersstufen mitwirken und Kontinuität an Schnittstellen sichern.

IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.

  • Die Qualität der pflegerischen Leistungen und der Versorgung in den verschiedenen Institutionen sicherstellen.
  • Versorgungskontexte und Systemzusammenhänge im Pflegehandeln berücksichtigen und dabei ökonomische und ökologische Prinzipien beachten.

V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

  • Pflegehandeln an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere an pflegewissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Theorien und Modellen ausrichten.
  • Verantwortung für die Entwicklung (lebenslanges Lernen) der eigenen Persönlichkeit sowie das berufliche Selbstverständnis übernehmen.

5. Vergütung, zusätzliche Leistungen und Entwicklungsmöglichkeiten

Wir bieten dir eine attraktive Ausbildungsvergütung und gute Entwicklungsmöglichkeiten nach deiner Ausbildung nach deiner Ausbildung.

6. Aufnahmevoraussetzungen

1. Schulabschluss

Für die Aufnahme der dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung gelten folgende Voraussetzungen

  1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
  1. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  2. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
  3. einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
  4. einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer,

oder

       3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

2. Sonstige Voraussetzungen

Darüber hinaus ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis.
  • ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf

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