Pflegehilfe

Ihre Vergütung - Stand April 2022

Pflegehilfe (ohne Ausbildung)

Einstieg in einen sozial-pflegerischen Beruf mit besten Aussichten: Pflegehelfer/-innen ohne Ausbildung in der Pflege sind gefragt und vielseitig gefordert. Das monatliche Gehalt liegt mit verschiedenen Zulagen zwischen

2.638,74 Euro im ersten Berufsjahr und
2.834,91 Euro ab dem 16ten Berufsjahr
zuzüglich jährliche Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt

 

1. Berufsjahr Pflegeassistent/-in (P4)

pro Monat

pro Jahr

Tabellenentgelt 2.407,42 € 28.892,64 €
Pflegezulage 145,00 € 1.740,00 €
Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €
Schichtzulage 40,00 € 480,00 €
Jahressonderzahlung (86,00%)   2.269,32 €
Leistungsentgelt nach Dienstvereinbarung** - ca. Angabe bei Vollzeit   633,30 €
Gesamtvergütung 2.638,74 € 34.567,50 €
zusätzlicher Beitrag zur Altersversorgung (6,00 %), den wir als Arbeitgeber zahlen   2.074,05 €

 

im 5. Berufsjahr Pflegeassistent/-in (P4)

pro Monat

pro Jahr

Tabellenentgelt 2.507,05 € 30.084,60 €
Pflegezulage 145,00 € 1.740,00 €
Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €
Schichtzulage 40,00 € 480,00 €
Jahressonderzahlung (86,00%)   2.354,74 €
Leistungsentgelt nach Dienstvereinbarung** - ca. Angabe bei Vollzeit   657,14 €
Gesamtvergütung 2.738,07 € 35.868,72 €
zusätzlicher Beitrag zur Altersversorgung (6,00 %), den wir als Arbeitgeber zahlen   2.152,12 €

 

ab dem 16. Berufsjahr Pflegeassistent/-in (P4)

pro Monat

pro Jahr

Tabellenentgelt 2.603,89 € 31.246,68 €
Pflegezulage 145,00 € 1.740,00 €
Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €
Schichtzulage 40,00 € 480,00 €
Jahressonderzahlung (86,00%)   2.438,02 €
Leistungsentgelt nach Dienstvereinbarung** - ca. Angabe bei Vollzeit   680,38 €
Gesamtvergütung 2.834,91 € 37.137,32 €
zusätzlicher Beitrag zur Altersversorgung (6,00 %), den wir als Arbeitgeber zahlen   2.228,24 €

Die Vergütung eines / einer Pflegeassistent/-in bei uns setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Das monatliche Grundgehalt liegt zwischen 2.407,42 Euro im ersten und 2.603,89 Euro ab dem 16ten Berufsjahr. Das entspricht der Entgeltgruppe P 4 der Anlage 32 zu den AVR*. Daneben erhalten unsere Mitarbeiter/-innen in der Pflege eine Zulage in Höhe von 145,00 Euro pro Monat. Hinzu kommt die Geriatriezulage in Höhe von 46,02 Euro sowie, abhängig von den Arbeitszeiten, evtl. eine Schichtzulage von 40 Euro sowie Zeitzuschläge für Arbeit am Sonntag, an Feiertagen oder nachts. Mit der Novembervergütung leisten wir zusätzlich eine Jahressonderzahlung von 86,00 Prozent der Monatsvergütung.

Zusätzlich zu den bereits genannten Vergütungsbestandteilen finanzieren wir ein individuelles Leistungsentgelt** sowie eine betriebliche Altersversorgung bei der Katholischen Zusatzversorgungskasse (KZVK) in Köln.
Weitere Informationen zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse KZVK: http://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente/

Die regelmäßige Arbeitszeit bei einer vollen Stelle beträgt 39 Stunden pro Woche. Bei einer 5-Tage Woche gewährt die Caritas 30 Tage Urlaub.

Hinweise:

Da die Höhe der Zeitzuschläge monatlich variiert, werden sie hier nicht berücksichtigt – die Gesamtvergütung kann entsprechend höher sein.

* Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR): Hier sind die Regelungen für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils in „Anlagen“ beschrieben. Gehaltsklassen und Entwicklungsstufen sind in Tabellen dargestellt (Tabellenentgelt).

** Zwei Prozent der jährlich gezahlten Monatsentgelte stehen für das Leistungsentgelt zur Verfügung. Wir haben mit der Mitarbeitervertretung in einer Dienstvereinbarung geregelt, nach welchen Kriterien das Geld ausgezahlt wird.

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