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Was gilt 2024 in der Pflege?

Januar 2024 - Aus dem Bereich der Pflege gibt es zum 1.1.2024 neue Bestimmungen. Aus dem Bundesministerium heißt es:
Vollstationär versorgte Pflegebedürftige werden stärker entlastet. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des monatlich zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Damit reduzieren sich die Kosten, die Heimbewohnerinnen und -bewohner zu tragen haben.