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Bewohnerbeirat

Die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmen in verschiedenen Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung durch den Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat mit. Dies geschieht gemäß der Wohn- und Teilhabegesetze der verschiedenen Bundesländer.

Der Beirat kann von Bewohnern oder von der Hausleitung bei Anregungen und Kritik der Bewohner eingeschaltet werden. Er hilft mit, dass neue Bewohner sich im Haus gut einleben können. Er wird über Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung informiert und wirkt bei bestimmten Entscheidungen des Einrichtungsträgers oder der Einrichtungsleitung mit.

Um diese Mitbestimmung und Mitsprache zu garantieren, bieten wir unseren Bewohnern auf Wunsch Hilfestellungen bei der Wahl des Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirats an und begleiten ihn bei Bedarf während dessen Amtszeit. In regelmäßig stattfindenden Treffen, an denen auch Mitarbeiter des Sozialkulturellen Dienstes teilnehmen, informiert die Hausleitung den Beirat über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Einrichtung. Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden gerne entgegengenommen und partnerschaftlich beraten.

Die regelmäßige Amtszeit des Beirates beträgt zwei Jahre.

Sollten Sie Anregungen oder Kritik haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an ein Mitglied des Beirates wenden.