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Was gilt 2024 in der Pflege?

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Aus dem Bereich der Pflege gibt es zum 1.1.2024 neue Bestimmungen. Aus dem Bundesministerium heißt es:
Vollstationär versorgte Pflegebedürftige werden stärker entlastet. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des monatlich zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Damit reduzieren sich die Kosten, die Heimbewohnerinnen und -bewohner zu tragen haben.
Ebenso werden Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen gestärkt. Versicherte können ab 1. Januar 2024 von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind dabei so aufzubereiten, dass Laien sie verstehen können. Damit wird es für die Versicherten einfacher, die Leistungen transparent im Blick zu behalten.
Außerdem wird im Rahmen der Digitalisierung das elektronische Rezept verpflichtend für alle gesetzlich Versicherten. Eingelöst werden kann es per Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke, per Anwendung der E-Rezept-App oder mittels Papierausdrucks.

Wir wünschen allen Bewohnerinnen und Bewohnern und Gästen des Hauses alles Gute für das Neue Jahr. Möge es Zuversicht und Zufriedenheit bringen.